Impressum

 

Für den Inhalt dieser Website verantwortlich:


A8 Immobiliengruppe OHG

Heilig-Geist-Straße 23

83022 Rosenheim

Geschäftsführer: Brigitte Reis-Eisenreich, Gerhard Reis

 

Telefon: 08031 / 235 258
E-Mail: willkommen@a8-immobiliengruppe.de

Web: www.a8-immobiliengruppe.de

 

Registergericht: Amtsgericht Traunstein

Registernummer: HRA 12628

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE302382127

 

Ausichtsbehörde seit 01.01.2020:

IHK München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Telefon: 089 / 5116 - 0

E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Webseite: www.ihk-muenchen.de

 

 

Haftungshinweis
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Umsetzung dieser Website:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der A8 Immobiliengruppe OHG

 

1.   Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen und Angebote der A8 Immobiliengruppe OHG einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.  Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten.

 

2.   Eigentümer/Angebotsangaben

Der Makler weist hiermit darauf hin, dass die von ihm weitergegeben Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von der A8 Immobiliengruppe OHG nicht geprüft wurden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der A8 Vermietungsagentur OHG nicht übernommen.  Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 

 

3.   Entstehen des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch der A8 Immobiliengruppe OHG gegenüber dem Auftraggeber entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung durch den Makler ein Vertrag bezüglich des von ihm benannten Objektes mit dem Auftraggeber zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch des Maklers nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem vom Makler angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch, ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt auch bestehen, 

wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. 

 

4.   Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.  Die A8 Immobiliengruppe OHG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der A8 Immobiliengruppe OHG, so ist der Kunde verpflichtet, der A8 Immobiliengruppe OHG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

 

5.   Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bwz. Gesamtmietpreis. Dabei wird die Höhe der Provision individuell im Übergabeprotokoll festgehalten. (Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilie)

 

6.   Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die A8 Immobiliengruppe OHG zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu bearbeiten.

 

7.   Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der A8 Immobiliengruppe OHG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der A8 ImmobiliengruppeOHG zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der A8 Vermietungsagentur OHG sämtliche Aufwendungen, die der A8 Immobiliengruppe OHG dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder  verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

8.   Doppeltätigkeit

Die A8 Immobiliengruppe OHG ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet. 

 

9.   Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der A8 Immobiliengruppe OHG, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der A8 Vermietungsagentur OHG garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

 

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute oder, wenn der Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, ist Rosenheim.

 

11.Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 

Stand: 19.02.2018

Widerrufsbelehrung der A8 Immobiliengruppe OHG

 

Widerrufsrecht:

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht. (Artikel 246EGBGB)

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail, Brief, Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

 

Der Widerruf ist zu richten an: 

 

„A8 Immobiliengruppe OHG, Heilig-Geist Straße 23, 83022 Rosenheim“

 

Für den Widerruf können Sie folgenden Text benutzen: „Hiermit widerrufe ich die Vertriebsvereinbarung vom ...“.Zusätzlich sollten Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Tag der Übergabe vermerken. Zur Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. Ihnen ist bekannt, dass ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch uns verlieren. 

Stand: 19.04.2018

A8 Immobiliengruppe

08031 235258
willkommen@a8-immobiliengruppe.de